Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Diese Bedingungen unterliegen allen Erzeugnissen, die von uns bezogen werden.

Alle Angebote sind unverbindlich.

Alle Preise sind Nettopreise, welche den reinen Warenwert beinhalten.

Leergut

Bei Verkauf von Erzeugnissen in betriebseigenen Kisten bleiben diese in unserem Eigentum und werden bei Nichtrückgabe am Saisonende dem Käufer zum Preis von EUR/€ 5,00 in Rechnung gestellt. Desweiteren dienen die Kisten lediglich zum Transport unserer Ware und sind in sauberem Zustand wieder bei uns zurückzugeben.

Zahlungen

Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug ist vom Tage der Rechnungsstellung an ein Zinsbetrag von mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu entrichten.

Reklamationen

Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Menge als auch der Qualität müssen sofort nach Empfang bzw. Abholung, spätestens jedoch nach 24 Stunden, bei dem Verkäufer schriftlich eingehen. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

Bei Falschlieferung, Unvollständigkeit oder Mängeln an unseren Produkten können wir zunächst nach unserer Wahl Ersatz liefern oder nachbessern, dies auch mehrfach. Sind Nachlieferungen oder Ersatz nicht möglich, fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar oder von uns abgelehnt, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen
Reklamationen hinsichtlich Sortenechtheit sind sofort nach Erhalt der Ware dem Verkäufer anzuzeigen.

Stornierung

Alles was nicht gesät ist kann jederzeit storniert werden, obwohl das Saatgut von uns bestellt
gelagert und bezahlt ist.
Alles was nicht veredelt ist, verrechnen wir den Saatgutpreis, unsere Arbeit, Substrat, Fläche, Energiekosten und Entsorgung ohne.
Alles was fertig veredelt ist, verrechnen wir dem Kunden plus Entsorgung ohne Transportkosten.

Lieferpflicht

Durch höhere Gewalt oder ungewöhnliche Witterungsverhältnisse sowie das Misslingen von Kulturen, die sich unserem Einfluss entziehen, werden wir von der Lieferpflicht entbunden. Dies erstreckt sich auch auf besondere Misserfolge oder Ausfälle bei der Anzucht von Jungpflanzen. Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung an den Verkäufer sind nicht möglich.

Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile das Amtsgericht Fürth.

Unwirksamkeitsklausel

Sollten einzelne der vorgenannten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten die übrigen Bedingungen unverändert.